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24. Suchtforum in Bayern: „Cannabis Express – ein Panorama über aktuelle Entwicklungen“

München, 31. März 2025: Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Mit dem Gesetz verfolge die Bundesregierung die Ziele, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen zu verhindern und damit den Gesundheitsschutz zu verbessern. Außerdem sollen Aufklärung und Prävention, sowie der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Ein Jahr nach der Entkriminalisierung bzw. (Teil-)Legalisierung von Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis in Deutschland bleibt der Informationsbedarf für Fachkräfte aus den Bereichen Gesundheit, Versorgung und Prävention jedoch hoch. Im Rahmen des 24. Bayerischen Suchtforums stehen daher aktuelle Fragen zum Cannabiskonsum und dessen Auswirkungen auf Gesundheit und Gesellschaft im Fokus. Expert*innen beleuchten Themen wie die gesundheitlichen Folgen des Konsums, zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen, schadensmindernde Strategien und weitere wichtige Aspekte.

Professor Dr. med. Oliver Pogarell, 1. Vorsitzender der Bayerischen Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis (BAS), erläutert: „Cannabis ist eine der am intensivsten diskutierten Substanzen in der Medizin und Suchtforschung. Während medizinisches Cannabis bei bestimmten Indikationen bereits seit 2017 zu therapeutischen Zwecken genutzt wird, bleibt der Umgang mit Cannabis als potenziell suchterzeugender Substanz eine große Herausforderung. Die Balance zwischen therapeutischem Nutzen und suchtrelevanten Risiken erfordert eine wissenschaftlich fundierte und interdisziplinäre Betrachtung.

Besonders im Bereich der Schmerztherapie, aber auch bei neurologischen Erkrankungen oder psychiatrischen Störungen wird Cannabis zunehmend als Behandlungsoption diskutiert. Gleichzeitig zeigen epidemiologische Daten, dass ein problematischer Cannabiskonsum insbesondere bei jungen Menschen mit einem erhöhten Risiko für
psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Psychosen einhergehen kann. Dies macht eine differenzierte Herangehensweise notwendig: Welche Indikationen sind sinnvoll für den Einsatz von medizinischem Cannabis? Welche Risikogruppen müssen besonders beachtet werden? Welche regulatorischen Herausforderungen bestehen für Ärztinnen und Ärzte?“

Dr. med. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), betont: „Die gesundheitlichen Folgen von Cannabis dürfen keinesfalls unter-schätzt werden. Regelmäßiger Konsum der Droge kann zu schweren psychischen Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen und Psychosen führen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Auch die körperlichen Auswirkungen sind nicht zu vernachlässigen: Eine verminderte Lungenfunktion, ein erhöhtes Krebsrisiko sowie Beein-trächtigungen der Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Lernfähigkeit sind mögliche Folgen.

Mit der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz des Cannabiskonsums wächst auch der Bedarf an gezielten Präventionsprogrammen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Es ist von entscheidender Bedeutung, den Nicht-Konsum zu fördern, den Erstkonsum so lange wie möglich hinauszuzögern und risikoarme Konsummuster zu etablieren. Daher appelliere ich an die Bayerische Staatsregierung, nachhaltige Konzepte zur Verbesserung der Gesundheitsbildung an bayerischen Schulen zu entwickeln. Dazu gehört unter anderem die altersgerechte Vermittlung von Wissen über die gesundheitlichen Gefahren von Cannabis sowie über die Themen ‚Suchtprävention‘, ‚psychische Gesundheit‘ und ‚Erste Hilfe‘ im Unterricht. Hierfür müssen die erforderlichen Zeitfenster bereitgestellt und die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.“

Dr. Sonja Mayer, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), verweist auf die uneinheitliche Studienlage zur medizinischen Anwendung von Cannabis und warnt vor Missbrauchspotenzial durch Online-Bestellplattformen:

„Für den therapeutischen Nutzen von Medizinalcannabis bei bestimmten Indikationen, wie bspw. durch Krebs verursachten Schmerzen, gibt es gute Evidenzen, für andere Indikationen moderate bis keine ausreichenden Evidenzen. Daher bedarf es immer einer individuellen Beurteilung durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin, ob eine Anwendung im Einzelfall tatsächlich indiziert und sinnvoll ist oder Therapiealternativen verfügbar sind“, so Dr. Mayer. „Denn nichtsdestotrotz weist Cannabis ein Suchtpotenzial und somit Risiken bei der Anwendung auf. Uns Apothekerinnen und Apotheker kommt hier eine enorm wichtige Rolle zu: einerseits die patientenindividuelle Herstellung eines Arzneimittels mit gesicherter Qualität für Patientinnen und Patienten, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind, andererseits aber auch intensive und aufmerksame Aufklärungsarbeit der Bevölkerung. Insbesondere der mit der geänderten Rechtslage auch erleichterte Zugang zu Medizinalcannabis via Online-Bestellplattformen birgt ein enormes Missbrauchspotenzial, dem wir nur durch eine interprofessionale Zusammen- und Aufklärungsarbeit entgegnen können“, betont Dr. Mayer.

Professor Dr. Heiner Vogel, Vorstandsmitglied der Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK Bayern), wünscht sich eine zielorientierte Diskussion, bei der einerseits die Risiken des Cannabiskonsums nicht verharmlost werden und andererseits der Fokus auf Prävention und Begleitung von Menschen mit schädlichen Konsummustern oder Suchterkrankung liegt: „Insbesondere Heranwachsende benötigen einen gesellschaftlichen Schutz vor dem Hintergrund geänderter Rechtsprechung. Schließlich birgt der Konsum von Cannabis diverse Folgen und Risiken auch im psychischen Bereich: Im Zusammenhang mit Cannabiskonsum besteht ein erhöhtes Risiko, an einer Depression oder Angststörung zu erkranken und bei bipolaren Störungen und Psychosen gar ein verdoppeltes Erkrankungsrisiko. Neben den gesundheitlichen Risiken können sich auch soziale, schulische und berufliche Folgen ergeben.

Der Suchtmittelmissbrauch wird oft zu spät erkannt oder er wird aufgrund von Stigmatisierung zu spät behandelt. Eine Antwort kann nur in entsprechenden zielgruppenspezifischen Präventions- und Therapieangeboten liegen, welche so früh wie möglich zum Einsatz kommen und alle Altersgruppen berücksichtigen sollten. Die Liberalisierung bietet dabei die Chance, Konsumierende früher zu erreichen, über den Cannabiskonsum zu sprechen und Konsumkompetenz zu vermitteln. Dabei sind Psychotherapeut*innen auch in Zukunft Expert*innen und zentrale Ansprechpartner*innen, um Abhängigkeitsentwicklungen zu vermeiden, ihnen entgegenzuwirken und Chronifizierung zu verhindern. In diesem Zusammenhang sollte für die Psychotherapie das Abstinenzgebot für Drogen- und Alkoholkonsum bis zur zehnten Behandlungsstunde aufgegeben werden, um erforderliche Therapien und auch die Behandlung komorbider Störungen zu ermöglichen.“

Das 24. Suchtforum wird gemeinsam von BAS, BLÄK, BLAK und PTK Bayern am 2. April 2025 online als Web-Seminar veranstaltet. Zielgruppe sind vor al-lem Ärzt*innen, Apotheker*innen, Psychotherapeut*innen, Mitarbeiter*innen von Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatungsstellen sowie weitere mit dem Thema Abhängigkeitserkrankungen befasste Berufsgruppen.

Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS gGmbH)

Landwehrstraße 60-62, 80336 München, Telefon 089 530730-0, Fax 089 530730-19

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet: www.bas-muenchen.de

Die BAS beschäftigt sich als Transferinstitut zwischen Forschung und Praxis mit wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fragestellungen der Prävention und Behandlung von Suchterkrankungen. Sie wurde im Herbst 1997 mit dem Zweck gegründet, die Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens im Suchtbereich gezielt zu fördern. Zum Themenkreis der BAS gehören körperliche und psychosoziale Störungen beziehungsweise Krankheiten im Zusammenhang mit Alkohol, Nikotin, illegalen Drogen und psychoaktiv wirkenden Medikamenten. Darüber hinaus befasst sie sich mit sog. nichtsubstanzgebundenen bzw. verhaltensbezogenen Störungen wie dem pathologischen Glücksspielen. Auch weitere mit Abhängigkeitsstörungen assoziierte Gesundheitsthemen wie z. B. Angststörungen, Depressionen oder Essstörungen werden behandelt. Ein zentrales Ziel der BAS besteht in der Förderung des Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis. Neben der jährlichen Vortragsreihe werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen sowie zahlreiche asynchrone Lerneinheiten bzw. Kurse über die Lernplattform (https://lms.bas-muenchen.de) geplant und durchgeführt.

Bayerische Landesärztekammer − Körperschaft des öffentlichen Rechts (BLÄK)

Mühlbaurstraße 16, 81677 München

Pressestelle: Ines Stefanie Wagner, Telefon 089 4147-796

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet: www.blaek.de

Die BLÄK wurde 1946 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildet. Sie ist zusammen mit 63 Kreisverbänden und acht Bezirksverbänden die gesetzliche Berufsvertre-tung aller bayerischen Ärzte. Zu den Aufgaben der BLÄK gehören unter anderem die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte, die Förderung der ärztlichen Fortbil-dung sowie die Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten. Die BLÄK engagiert sich derzeit für rund 97.000 Ärztinnen und Ärzte. Alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die im Freistaat ärztlich tätig sind oder dort ihren Hauptwohnsitz haben, sind Pflichtmitglieder der BLÄK.

Bayerische Landesapothekerkammer − Körperschaft des öffentlichen Rechts (BLAK)

Maria-Theresia-Straße 28, 81675 München

Marion Resch, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 089 926287, Fax 089 9262905

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet: www.blak.de

Die BLAK ist die Berufsvertretung der bayerischen Apothekerinnen und Apotheker. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Apothekerkammer wacht über die Erfüllung der Berufspflichten durch die Apothekerinnen und Apotheker und vertritt die beruflichen Interessen der Apothekerschaft gegenüber Politik und Gesellschaft. Darüber hinaus bietet sie ihren über 16.000 Mitgliedern eine Vielzahl an unterstützenden Dienstleistungen und Services, wie zum Beispiel ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungen oder ein apothekenspezifisches Qualitätsmanagementsystem. Die Apothekerkammer gewährleistet durch ihre Mitglieder eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und trägt damit aktiv zum Patienten- und Verbraucherschutz bei.

Psychotherapeutenkammer Bayern– Körperschaft des öffentlichen Rechts (PTK Bayern)

Birketweg 30, 80639 München

Pressestelle: Luisa Hiller, Telefon 089 515555-241, Fax 089 515555-25

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet: www.ptk-bayern.de

Die PTK Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Berufsvertretung der rund 10.700 Psychotherapeut*innen in Bayern. Nach dem Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der PTK Bayern, die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen, die Erfüllung der psychotherapeutischen Berufspflichten zu überwachen, die psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung zu fördern und in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken.Gesamter Artikel als PDF